Allgemeine Geschäftsbedingungen

RK Nutzfahrzeugvermietung


1. Fahrzeugnutzung, Pflichten

1.1) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, seinen Angestellten und von den im Mietvertrag angegebenen Personen geführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse. Die Vertragsbedingungen gelten für den Mieter, wie auch für den Fahrzeugführenden gleichermaßen.

1.2) Im Mietvertrag nicht eingetragenen Personen ist das Führen des Fahrzeuges ausdrücklich untersagt. Dem Mieter/ Fahrer ist untersagt, das Fahrzeug für gewerbliche Personenbeförderungen, Rennveranstaltungen oder sonstige illegale, rechtswidrige Zwecken zu verwenden. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit Zustimmung des Vermieters zugelassen.

1.3) Der Mieter hat das Fahrzeug gewissenhaft zu behandeln und sich an die Verkehrsvorschriften und technischen Regeln des Fahrzeuges zu halten. Dazu zählt auch das Beachten der Fahrzeughöhe bei Unterführungen. Bei auftretenden technischen Fehlern ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei Langstreckenfahrten ist das Ausfüllen und Einlegen der Diagrammscheibe zu beachten. Das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß verschlossen werden. Bei Missachtung enfällt jegliche Haftungsbeschränkung des Mieters.

1.4) Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet und wird bei der Fahrzeugabnahme mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 45,00€ geahndet. Diese werden von der Kaution abgezogen und eingehalten.

1.5) Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Außerdem müssen Namen und Anschriften der beteiligten Personen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge schriftlich festgehalten werden. Der Mieter hat nach einem Unfall unbedingt die örtliche Polizei zu verständigen. Brand- oder Wildschäden, wie auch Diebstahl sind vom Mieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtmeldung enfällt jede Haftungsbefreiung.

2. Pflichten des Vermieters

2.1) Dem Mieter wird ein verkehrstaugliches Fahrzeug ohne technische Mängel übergeben.

2.2) Die Fahrzeuge sind sowohl haftpflichtversichert, als auch vollkaskoversichert oder teilkaskoversichert.

2.3) Die Wartungen der Fahrzeuge werden vom Vermieter durchgeführt. Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Wartung des Fahrzeuges. Die für die notwendige Wartung enstandenen Kosten können bei Einreichung der originalen Belege vom Vermieter erstattet werden.

2.4) Fällt während der Mietzeit eine zwingend notwendige Reparatur an, ist es dem Mieter nach Absprache mit dem Vermieter gestattet, eine Vertragswerkstatt zu beauftragen. Die Reperaturkosten werden nach Einreichen der originalen Belege vom Vermieter erstattet.

3. Kaution, Mietpreise, Fahrzeugrückgabe

3.1) Bei Kurzzeit- oder Tagesmieten fällt eine Kaution in Höhe von mindestens 250,- € an. Vermietungen, die länger als 24 Stunden andauern, werden mit einer Kaution in Höhe der ausgemachten Selbstbeteiligung verrechnet. Die Kaution wird immer in bar bezahlt.

3.2) Vor der Übergabe des Fahrzeuges wird eine Rechnung mit der vorraussichtlichen Mietdauer und der gewünschten Kilometeranzahl ausgestellt, welche vorab an der Kasse in bar oder per EC- Karte bezahlt werden muss. Kilometerüberschreitungen werden bei Fahrzeugabnahme zu den festgeschriebenen Preisen des Vermieters nachträglich berechnet.

3.3) Jedes Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss bei Rückgabe auch wieder die volle Tankfüllung beinhalten. Bei Nichtfüllung wird jeder fehlende Liter pauschal mit 1,55€ berechnet.

3.4) Die Fahrzeugrückgabe erfolgt, sofern nicht anders abgesprochen, immer am selben Ort der Übergabe ( Hünenbergstr. 157, 46147 Oberhausen). Dabei sind die Bürozeiten ( Mo-Fr 8:00 -18:00Uhr , Sa 10:00 - 15:00Uhr) zu beachten. Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Unangekündigte Verspätungen, die länger als eine Stunde zurückliegen, werden mit einem kompletten Tagesmietpreis für die jeweilige Fahrzeugkategorie berechnet.

4.Mieterhaftung

4.1) Wird das Fahrzeug beschädigt (innen und außen) oder eine Vertragsverletzung begangen, haftet ausschließlich der Mieter. Dazu zählen auch die damit vom Mieter verursachten Abschleppkosten, Wertminderungen und Mietausfallkosten. Auch bei Schäden, die durch Eigenverschulden oder Fahruntüchtigkeit des Mieters herbeigeführt wurden, sowie bei Unfallflucht und Übergehen der Anzeigepflicht, haftet der Mieter in vollem Maße.

4.2) Bei abgeschlossener Haftungsbeschränkung haftet der Mieter nur bis zu einer Schadenhöhe von 650,- € je Schadenereignis. Bei Schäden und damit verbundenen Nebenkosten von über 650,- € haftet der Mieter nur, wenn er den Schaden durch Vorsatz, grobes Verschulden, Unfallflucht, Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen oder bei Fahruntüchtigkeit herbei geführt hat. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter mit einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Verfügung steht.

5. Haftung des Vermieters

5.1 Der Vermieter haftet, abgesehen von einer Verletzung vertraglicher Pflichten, nur für eigene grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann. Der Vermieter haftet weder für Gepäckstücke, noch für im Fahrzeug vergessene Wertgegenstände oder andere Materialien.

6. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Anschrift

Nutzfahrzeugvermietung
Rico Konietzko
Am Flachskamp 33 
46147 Oberhausen

Kontakt

Telefon
0 20 8 - 62 17 87 16

E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bürozeiten

Montag - Freitag
8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Samstag
10.00 Uhr - 15.00 Uhr


ausserhalb der Bürozeiten
Mobil 0151 - 59 88 03 08